Die Justitia Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sucht bundesweit aktive Buchhalter mit bestehendem Kundenstamm aus dem Bereich der Kleingewerbetreibeden mit Bargeschäft als Kooperationspartner.

Ziel ist es, die System-Buchhaltung bzw. in der Erweiterung die System-Steuerberatung im gesamten Bundesgebiet bekannt zu machen und auszubauen, sowie Agenturen für die Justitia RAG mbH einzurichten, um eine optimale Abdeckung in der Fläche zu erreichen.

Im gleichen Zug soll der selbständige Buchhalter als Kooperationspartner durch die Agentur und das neuartige Konzept mit zusätzlichen Leistungen einer Rechtsanwaltsgesellschaft aufgewertet werden. Als Sahnehäubchen bekommt jeder selbständige Buchhalter durch unseren Kooperationspartner die Möglichkeit, zusätzliche lukrative Einnahmen zu generieren. Die Höhe und Dauer hängt alleine von Ihrem Engagement ab.

Folgendes Angebot steht im Raum:

Wir suchen bundesweit, in einem Radius von mindestens 10 km nur je einen einzigen Kooperationspartner, mit dem wir exklusiv und langfristig zusammenarbeiten wollen.

Wir haben uns mit einem neuartigen Konzept der System-Buchhaltung bzw. System-Steuerberatung als Rechtsanwaltsgesellschaft spezialisiert. Die Systembuchhaltung bzw. Systemsteuerberatung ist eine Form der Steuerberatung, die in Deutschland bislang so nicht existiert. Vergleichbar ist die Systemsteuerberatung mit der Systemgastronomie, wie sie in Form der Ketten Starbucks, Maredo, McDonalds, Burger King oder ähnlichen Unternehmen bekannt ist.

Der Begriff Systemsteuerberatung bezeichnet aus unserer Sicht eine Form der Steuerberatung, die sich im Wesentlichen durch die Existenz von standardisierten und vereinheitlichten Organisationsstrukturen von der klassischen Steuerberatung unterscheidet. Die Arbeits-, Ablauf- und Buchungs-prozesse werden durch eine intelligente IT-Lösung soweit vereinheitlicht, dass es im Besonderen bei Kleingewerbetreibenden branchenunabhängig möglich ist, je nach Branche durch verschiedene Benutzeroberflächen nach gleichen Geschäftsprozessen zu modellieren und zusammenzufassen.

Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, dem Mandanten die Möglichkeit zu eröffnen, in seiner Betriebsstätte die gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Kassenführung einzuhalten. Denn normalerweise ist und bleibt die Hauptproblematik die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater, da der Mandant mangels kaufmännischer Kenntnisse die Buchhaltung als Unternehmer nur nach seinen Vorstellungen vorbereitet und damit anders, als es der Steuerberater oder der selbständige Buchhalter braucht. Sehr oft wird dann irgendwann resigniert und die Buchhaltung auch so akzeptiert und verbucht. Sehr oft führt das zu Mehrarbeit, die nicht einmal zusätzlich abgerechnet werden kann. Hinzu kommt die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Buchhaltung nicht schlüssig ist und im Rahmen einer Betriebsprüfung verworfen werden könnte. Das führt oft zu hohen Hinzuschätzungen für den Mandanten oder womöglich auch zu einer strafrechtlichen Ermittlung durch die Steuerfahndung.

Was bedeutet das für Sie?

Die System-Steuerberatung löst genau die Probleme, die oben angesprochen wurden. Die Voraussetzung für System-Steuerberatung ist der Einsatz von entsprechenden intelligenten Kassen bei den Mandanten vor Ort, die die Schwächen der Mandanten ausgleichen und für eine lückenlose Dokumentation gemäß AO, GoBS und GDPdU bzw. nach der GoBD sorgen.

Das Instrument der intelligenten Kasse bekommen Sie in die Hand und können Ihre betroffenen Kunden umstellen und zusätzlich neue Kunden gewinnen, da Sie gegenüber Ihren Mitbewerbern ein Alleinstellungsmerkmal haben.

Sie können Ihr heutiges Kundenpotential um ein Vielfaches weiter ausbauen, ohne Ihre Personalkosten zu erhöhen. Im Gegenteil, Sie können sogar Ihre bisherigen Personalkosten deutlich reduzieren, da das System den zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung eines Mandanten um bis zu 80 - 90% reduziert. Somit können Sie diesen exklusiven Vorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern voll nutzen.

Wollen wir Ihnen dadurch Ihre Kunden/Mandanten nehmen?

Mit Sicherheit nicht! Wir bieten Ihnen sogar noch viel mehr an. Sie betreuen Ihre bisherigen Kunden weiter, nur diesmal als Outsourcing Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft. Dies bedeutet, dass Ihnen nicht nur die geballte Kompetenz unserer Rechtsanwälte zur Verfügung steht, sondern auch, dass Dienstleistungen wie Jahresabschlüsse, die Ihnen als Buchhalter verwehrt waren, nunmehr aus einer Hand angeboten werden können. Die von Ihnen geleisteten Dienste werden selbstverständlich mit einem prozentualen Anteil an den sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung ergebenden Gebühren durch uns vergütet. Wie hoch diese Vergütung sein wird, möchten wir nur in einem persönlichen Gespräch klären. Somit brauchen Sie sich zukünftig nicht mehr um das Eintreiben Ihrer offenen Posten zu bemühen, da wir wissen, wie die Zahlungsmoral solcher Mandanten ist.

Eine weitere Problematik bei dieser Zielgruppe ist die neue Regelung des BMF Schreibens vom 26.11.2010, wodurch allen Kleingewerbetreibenden mit Bargeschäft noch mehr Dokumentationspflichten abverlangt werden, als sie heute überhaupt erfüllen können. Dabei muss seit dem 26.11.2010 jede Verkaufsposition in elektronischer Form detailliert, exakt, chronologisch, zeitnah, fehlerfrei, mit übergreifenden automatischen Benutzerprotokollen (Storno, Löschung, u. ä.), mit der Anforderung der Nicht-Manipulierbarkeit sehr aufwendig dokumentiert werden.

Zusätzlich müssen die Grundsätze der AO (Abgabenordnung), der GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) und der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) bzw. GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vollständig erfüllt werden.

Selbstverständlich muss diese Dokumentation für jeden Dritten nachvollziehbar sein und auf Aufforderung der Finanzbehörden elektronisch (in digitaler Form auf Datenträger, z.B. CD) übergeben werden können. Das ist durch die intelligente Kasse jederzeit möglich.

Sofern Sie sich also auf dieser Basis eine Zusammenarbeit vorstellen können, so freuen wir uns, von Ihnen zu hören.

Zusammenfassung Ihre Vorteile:

  • Alleinstellungsmerkmal als Kooperationspartner und Buchhalter im Umkreis von 10 km
  • Neue Kapazitäten für Neukunden durch System-Buchhaltung
  • Stellung eines Buchhaltungssystems von der Firma Agenda, Kosten gehen zu unseren Lasten
  • Möglichkeit zur Reduzierung der Personalkosten
  • Bei gleichem Aufwand deutlich mehr Mandanten bearbeitbar und abrechenbar, mindestens 5 x mehr Mandanten sind möglich. Normalerweise beträgt der Faktor 10 anstatt 5.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Justitia Rechtsanwaltsgesellschaft, so dass auf Ihrer Seite der Inkassoaufwand und aller damit verbundener Aufwand entfällt
  • Durch die Umstellung der Kunden auf die Justitia Rechtsanwaltsgesellschaft ergibt sich, dass die Justitia für eventuelle Fehler die Haftung übernimmt, gleichzeitig kann als Agentur der Rechtsanwaltsgesellschaft aufgetreten werden
  • Kosten für die Kasse ab 49,50 € zzgl. MwSt. zu zahlen durch den Kunden und damit für ihn 50,00 € billiger als über andere Quellen, d.h. 50,00 € Preisvorteil pro Monat für den Kunden
  • Als Schnittstelle für Rechts- und Steuerberatung deutliche Erhöhung der Reputation

Beispielrechnung für den Verdienst nur für die Buchhaltung:

Der Verdienst als Buchhalter ist bei einer Pauschale zwischen 80 € und 120 € zzgl. MwSt. pro Kunde

Anzahl Umsatz/Monat Pauschale Einnahmen
20 5.000,00 € 80,00 € 1.600,00 €
15 7.500,00 € 90,00 € 1.350,00 €
10 10.000,00 € 100,00 € 1.000,00 €
3 15.000,00 € 110,00 € 330,00 €
2 20.000,00 € 120,00 € 240,00 €
50 4.520,00 €
Anzahl Umsatz/Monat StBVV Einnahmen
20 5.000,00 € 97,60 € 1.952,00 €
15 7.500,00 € 126,40 € 1.896,00 €
10 10.000,00 € 140,80 € 1.408,00 €
3 15.000,00 € 184,80 € 554,40 €
2 20.000,00 € 213,60 € 427,20 €
50 6.237,60 €

Ihr Nettoumsatz bei uns als Buchhalter beträgt dann: 6.237,60 € * 40% = 2.495,04 € zzgl. MwSt.

Dabei ist die genutzte Kapazität jedoch nur 10% (50 Kunden) im Vergleich zu 100% (500 Kunden).

Bei Ausnutzung aller Kapazitäten entspricht das obige Beispiel aber monatlich 24.950,40 € Umsatz.

Somit ist es dem Buchhalter nun möglich, neue Kunden zu gewinnen und abzuarbeiten. Wenn er ohne weitere Personalkosten nochmals 50 Kunden hinzu gewinnt, verdient er schon mehr, nämlich 4.990,08 € anstatt 4.520,00 € und ist nicht einmal zu 25% ausgelastet. Hinzu kommt, dass der Buchhalter im Gegensatz zu seiner Konkurrenz massiv Kontierungsarbeiten und Fehlerquellen reduziert, so dass die Buchhaltung analog der Kassenführung entspricht. Die Krönung seiner Leistung ist, dass seinen Kunden durch die Justitia zu garantieren, nicht mehr geschätzt werden zu können.